Krankenkassen erstatten Ihre Kosten
österreichische und deutsche Krankenkassen erstatten Ihre Kosten
Haben Sie gewusst, dass die Rechnungen über die in Ungarn durchgeführten Zahnbehandlungen von europäischen Krankenkassen akzeptiert werden?
Heil- und Kostenplan
Nach dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz vom Januar 2004 haben Versicherte Anspruch auf die Kostenerstattung zahnmedizinischer Leistungen in allen EU-Staaten – also auch in Ungarn.
Alle versicherten Patienten, die sich bei einem Zahnarzt in Ungarn behandeln lassen, haben das Recht nach der erbrachten Leistung den Zuschuss von der deutschen und österreichischen Krankenkasse zu erhalten.
Wer sich in Ungarn zahnärztlich behandeln lässt, bekommt von der Krankenkasse den gleichen Pflichtenanteil wie in Deutschland und Österreich erstattet. Jeder EU Bürger darf sich in allen Mitgliedsstaaten zahnärztlich behandeln lassen.
Erstellung von Heil-und Kostenplan
- Es ist sehr schwierig und fast unmöglich anhand keiner Untersuchung einen konkreten Preisvorschlag oder eine Diagnose aufzustellen. Vereinbaren Sie einen Termin zur Erstuntersuchung.
- Falls Sie einen Panoramaröntgenaufnahme per Email, Fax oder per Post zusenden, können wir für Sie einen genaueren Heil- und Kostenplan übermitteln.
Von uns gegebenen Kostenvoranschlag erhalten Sie in deutsche Sprache. Den Heil- und Kostenplan legen Sie Ihrer Krankenkasse vor.