Sparbüchse

Kostenvorschuss mit einzigartigen Ermäßigungen für zahnärztliche Behandlungen


Aufgrund der zunehmenden Anfrage unserer geehrten Patienten in Bezug auf Ratenzahlungsmöglichkeiten, haben wir ein Konzept entworfen, das unserem Patientenkreis, aber auch Neuintressenten die Belastung durch die Kosten der zahnärztlichen Behandlungen erheblich verringert.
Wir bieten unseren Patienten Die Option in regelmäßigen Zeitintervallen eien Vorschuss auf künftige Behandlungskosten zu leisten und zusätzlich zu diesem Angebot erhalten Sie noch ERMÄßIGUNGEN


Betrag des Kostenvorschusses


10 Euro, 20 Euro, 30 Euro monatlich oder gewünschter Betrag Der einbezahlte Betrag kann jährlich geändert, also vermindert oder erhöht werden

 

Ermäßigungen


nach 1 Jahr 10% nach 3 Jahren 15%........3 jähriger Vertrag nach 5 Jahren bekommen Sie 20% des bereits eingezahlten Betrages von uns “geschenkt”, welchen Sie zur Finanzierung von Behandlungen verwenden können. Das Ermäßigungsprogramm wird unabhängig von eventueller Inanspruchnahme weitergeführt.

 

Die Garantie


Professionelle Versorgung in unserer privaten Familienpraxis Vereinigung von dreißigjährigen zahntechnischen Erfahrungen mit den modernsten fachlichen Leitsätzen In unseren Praxis wird “ärztliches Teamwork” betrieben. Die Versorgung auf speziellen Fachgebieten wird von fachkundigen Ärzten durchgeführt

 

Dienstleistungen


Umfassende zahnärztliche Behandlungen Zahnersätze Zahnimplantate (Camlog) Parodontologie Kieferorthopädie Zahnmedizin für die Kinder Professionelle Mundhygiene

 

Wer kann am Programm teilnehmen


Fog-Asz Sparbüchse steht altersunabhängig jedem zur Verfügung.

 

Entrichten des Kostenvorschusses


Im Falle einer monatlichen Zahlung immer bis zum 15. Tag des Monats. Bei einer Quartalzahlung, halbjärigen oder jährigen Zahlung ist die Gebühr bis zum 15. Tags des Anfangsmonats zu leisten.

 

Zahlungsmöglichkeiten


Banküberweisung

 

Verabsäumung der Kostenvorschussentrichtung


Wir prüfen monatlich die jeweiligen Zahlungen. Sollte ein Patient in zwei aufeinander folgenden Monaten die Beträge nicht bezahlt haben, so wird er von uns schriftlich oder telefonisch benachrichtigt. Wenn der Patient die Entrichtung innerhalb von vier Monaten nachholt, oder schriftlich bekannt gibt, dass er die Gebühren monaten nicht bezahlen kann, am Programm aber weiterhin teilnehmen möchte, so bekommt er die zustehende Ermäßigungen. Wenn der Kostenvorschuss vier Monate hindurch nicht bezahlt oder mehrmals verabsäumt wird und auch kein schriftlicher Bescheid entlangt, steht dem Patienten die Ermäßigungen nicht mehr, aber die bereits einbezahlten Beträge kann er zu Behandlungszwecken verwenden.

 

Zahlungspause


Eine vorläufige Einstellung der Entrichtung des Kostenvorschusses kann jederzeit schriftlich beantragt werden, jedoch mit genauer Angabe des Zeitraumes, also Beginn und Ende der Zahlungspause. Dieses Angebot kann einmalig für maximal 6 Monate beantragt werden.

 

Übertragungsmöglichkeit


Wenn mehrere Mitglieder der Familie am Fog-Asz Sparbüchse teilnehmen, können diese Beträge zusammengelegt werden und beispielweise für eine Behandlung verwendet werden.

 

Vererbung


Bei einem Todesfall ist der bereits einbezahlte Betrag vererbbar, gemeinsam mit den damit verbundenen Ermäßigungen für zahnärztliche Behandlungen.

 

Ablauf des Vertragsverhältnisses


Dauer des Rechtsverhältnisses: 3 oder 5 Jahre